Ein Elternteil zieht mit eurem gemeinsamen Kind weg
Das Rosenheimer Modell basiert auf der Grundannahme, dass ihr beide abwechselnd euer gemeinsames Kind betreuen wollt. Je nach euren beruflichen oder privaten Grundvorraussetzungen übernehmt ihr einen Teil der Betreuung. Jeder von euch hat das selbe Recht und die selbe Pflicht zu betreuen. Eure Betreuungsanteile handelt ihr auf Augenhöhe aus.
Zieht ein Elternteil so weit weg, dass euer Kind nicht mehr von beiden Haushalten in die Schule oder den Kindergarten gehen kann, so wird die Betreuungssituation schwieriger. Der Wegzug ohne Kind ist normalerweise eine große Belastung, der Wegzug mit Kind außerhalb des Einzugsbereichs der Schule oft eine Katastrophe für eure Trennungsfamilie. Er schränkt die Betreuungsmöglichkeiten des zurückbleibenden Elternteils ein und gefährdet die Beziehung eures Kindes zum zurückbleibenden Elternteil.
Die Grundannahme im Rosenheimer Modell, dass jeder von euch seinen Betreuungsanteil möglichst frei wählen kann, ist bei einem solchen Wegzug des Kindes nicht mehr gegeben. Der gemeinsam selbst gewählte Betreuungsanteil ist jedoch ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Zahlungsströme im Rosenheimer Modell. Wenn dieser unfreiwillig verändert wird, stimmen auch die Anteile am Kindesunterhalt und die Ausgleichszahlungen nicht mehr. Das Rosenheimer Modell liefert dann falsche Ergebnisse.
Das Rosenheimer Modell kann einen Umzug nicht verhindern. Aber es erscheint fair, dass als Ersatzlösung bei einem solchen Wegzug als Berechnungsgrundlage der Betreuungsanteil angenommen wird, den der ohne Kind zurückbleibende Elternteil gewählt hätte (maximal 50%), wenn der Umzug nicht stattgefunden hätte.