Berechnungsgrundlage im Rosenheimer Modell: angenommenes monatliches Vollzeit Netto-Einkommen
Das Rosenheimer Modell berücksichtigt eure wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Diese Leistungsfähigkeit ist grundsätzlich unabhängig von einer Teilzeit- oder Vollzeitttätigkeit.
Um ermitteln zu können, wie leistungsfähig ihr seid, benötigen wir als vergleichbare Berechnungsgrundlage von euch beiden eure angenommenen monatlichen Vollzeit Netto-Einkommen. Diese beiden fiktiven Monats-Einkommen bilden die Basis für die Berechnung der Zahlungsströme zwischen euren beiden Haushalten und den Kindesunterhalt.
Wie viel würde jeder von euch verdienen, wenn ihr keine Kinder hättet und ihr in eurem Beruf Vollzeit arbeiten gehen könntet? Das Netto-Einkommen ist vor allem der Betrag, den ihr am Anfang des Monats vom Arbeitgeber überwiesen bekommt. Aber auch andere Einkünfte gehören dazu (z.B. Mieteinnahmen).
Wenn sich das theoretisch mögliche Netto-Einkommen nur schwer ermitteln lässt, hilft vielleicht die Lohn- oder Steuerabrechnung aus der Zeit bevor ihr euer Kind bekommen habt. Oder ihr verwendet Tabellen im Internet, in denen die durchschnittlichen Löhne nach Berufsgruppen aufgeführt sind.
In jedem Fall wird bei euren Angaben mindestens ein zumutbares Mindesteinkommen als Berechnungsgrundlage angesetzt. Dieses errechnet sich aus einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und dem derzeitigen (2023) Mindestlohn von 12,00 € pro Stunde. Nach der von Behörden verwendeten Formel ((wöchentliche Arbeitszeit × (13 / 12) x 4) x 12) ergibt sich damit bei einer 40-Stunden-Woche ein verstetigtes monatliches Mindest-Gehalt in Höhe von 2.080 € brutto. Dies entspricht einem Nettolohn von 1.493,30 € (Annahme: ein Kind, Lohnsteuerklasse 1). Entsprechende Brutto-Netto-Rechner im Internet können euch weiter helfen.