Das Rosenheimer Modell. Beide betreuen, beide bezahlen.
Die faire und zeitgemäße Verteilung der Betreuung und der Kosten in Trennungsfamilien.
"Allein"erziehend oder getrennt erziehend?
Der heute noch oft verwendete Begriff "alleinerziehend" ist irreführend. Nur wenn der Partner verstorben oder in keiner Weise bei der Betreuung der gemeinsamen Kinder beteiligt ist, kann man zu Recht von einem "alleinerziehenden" Elternteil sprechen. In allen anderen Fällen teilen sich die beiden Eltern die Betreuung zu unterschiedlichen Anteilen. Sie sind damit getrennt erziehend.