Derzeitige gesetzliche Regelung:
Zwei ungleich wichtige Elternteile
Für das deutsche Familienrecht ist im Regelfall nur ein Elternteil für den Alltag der Kinder „zuständig“ und wird als besonders wichtig für das gesunde Aufwachsen der Kinder erachtet. Die Beziehung dieses Elternteils zu den Kindern wird als vorrangig eingestuft und unterstützt.
Der Beziehung der Kinder zum „Umgangs“-Elternteil kommt hingegen nur eine nachrangige Bedeutung zu. Im Regelfall wird die Zeit der Kinder mit diesem Elternteil per Gerichtsbeschluss eingeschränkt.
Die Gerichte verhindern damit im Regelfall, dass die gemeinsamen Kinder auch nach der Trennung weiterhin zwei gleichermaßen präsente Elternteile in ihrem Alltag haben können.